Pipapostr. 123
54321 Bad Haartag
Top-Martyr
Pipapostr. 123
54321 Bad Haartag
Model ./. Martyr
Kündigung
Sehr geehrte Frau Martyr,
mit Mietvertrag vom 03.03.2006 haben Sie ein möbliertes Zimmer in der von mir angemieteten Wohnung im 2. OG des Anwesens Pipapostr. 123 in Bad Haartag als Untermieterin gemietet.
In der letzten Zeit kam es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, die ein weiteres gemeinsames Wohnen unmöglich machen. Mit Schreibung vom 14.09.07 an Herrn Rechtsanwalt Pro Bono stellten Sie eine Aufhebungsvereinbarung zum 31.01.08 in den Raum. Ich habe die Angelegenheit inzwischen mit Herrn Bono besprochen. Ihr Vorschlag kann nicht akzeptiert werden.
Im Untermietvertrag wurde unter § 4 von einer Kündigungsfrist von grundsätzlich 3 Monaten ausgegangen und ansonsten auf die gesetzlichen Fristen verwiesen.
Hiermit wird das Mietverhältnis vertragsgemäß zum
31.12.2007
gekündigt.
Diese Kündigungsfrist ist sogar wesentlich länger als dies in § 549, Abs. 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 573 a Abs. 2 und § 573 c Abs. 3 BGB gesetzlich vorgesehen ist. Auch ein berechtigtes Interesse zur Kündigung ist nicht erforderlich.
Sie werden aufgefördert, das Zimmer bis spätestens 31.12.07 zu räumen und ordnungsgemäß mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.
Einer Fortsetzung des Mietverhaeltnisses über den 31.12.07 hinaus wird bereits jetzt gem § 545 BGB ausdrücklich widersprochen.
Mit freundlichen Grüßen,
Top-Model

